agb
allgemeine geschäftsbedingungen plan b catering GmbH
geltungsbereich
Der Catering Service der plan b catering GmbH aus Luzern, nachfolgend plan b genannt, erbringt sämtliche Leistungen ausschliesslich auf der Basis der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und des vom Kunden schriftlich bestätigten Auftrages. Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden, andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen heben die AGB von plan b nicht auf.
Die Zusendung der AGB per E-Mail gilt als gleichwertig wie die postalische Zustellung. Ohne den ausdrücklichen Gegenbericht des Adressaten gilt die Kenntnisnahme und Genehmigung als erfolgt.
leistung
plan b verpflichtet sich, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legt plan b Wert auf eine einwandfreie Qualität. plan b hilft bei der Organisation des Anlasses. plan b organisiert und leitet den Anlass wie im Vorherein besprochen. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum von plan b. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
allgemein
plan b erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. plan b übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann plan b keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Kunde/Veranstalter hat für eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen.
offerte und bestätigung
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet plan b dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für plan b in irgendeiner Form verbindlich. In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist plan b berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiteren Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Ebenso wird ein vom Kunden gewünschtes Probeessen zusätzlich verrechnet. plan b erstellt dem Kunden eine allfällige Bereinigung der Offerte, welche mit einer schriftlichen Bestätigung (z.B. per Mail) des Kunden dann als verbindlich gilt.
änderung der auftragsbestätigung
Veränderungen der Anzahl der Personen, welche am Anlass teilnehmen, sowie der bestellten Dienstleistungen, wie auf der Offerte beschrieben und abgemacht, müssen bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden.
annullierung
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
- Auftragsrücktritt nach Bestätigung der Offerte: CHF 400.00 Bearbeitungs- & Rücktrittsgebühr
- Bis 30 Tage vor Anlass: 25% des offerierten Rechnungsbetrages bzw. mindestens CHF 400.00
- Ab 29 bis 8 Tage vor Anlass: 50% des offerierten Rechnungsbetrages
- Ab 7 Tage vor Anlass: 100% des offerierten Rechnungsbetrages
Sofern der entstandene Schaden für plan b grösser ist als die gemäss obiger Tabelle zu leistende Zahlung, hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.
beizug eines dritten
plan b ist im Ausnahmefall / Notfall berechtigt, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. plan b verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.
infrastruktur, gelände, strom
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung vom plan b zu erfolgen hat, den Anforderungen von plan b entsprechen. Insbesondere hat der Kunde plan b rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Von plan b vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Steckertypen werden vorgegeben. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung durch plan b möglich ist.
verspätete anlieferung, verzögerung
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. plan b übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.
retourmaterial
Wird seitens plan b Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
transport, ausnahmebewilligungen, parkmöglichkeiten
Der Transport wird von plan b organisiert, ausgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen, Bewilligungspflichtigen Zonen (z. B. Altstadt Luzern) oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch plan b eingeholt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge von plan b muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel möglichst direkt bei der Cateringküche (Lokal/Zelt/Küchenbereich) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden in Absprache mit dem Kunden von ihm selbst oder plan b organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.
zahlung, mehrwertsteuer
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
plan b behält sich vor, eine Vorzahlung / Teilzahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Nach der Durchführung erhält der Kunde von plan b eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen mit dem Essen, Getränke, Transport, Material, Personal, Bewilligungen, allfällige Verluste/Beschädigungen bei Retourmaterial, die geleistete Anzahlung und der Mehrwertsteuer etc. ausgewiesen werden. In der Rechnungsstellung kann eine reduzierte Gästezahl, die nicht bis spätestens 7 Arbeitstage vor dem Anlass gemeldet wird, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.
gewährleistung / gefahrtragung und haftung
Für die Leistungen gewährleistet plan b eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt der Kunde. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann die plan b catering GmbH nicht haftbar gemacht werden.
anwendbares recht und gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Ebikon, 01. Januar 2020
Für die Miete des plan b-Eventraums an der Hertensteinstrasse 9 gelten eigene Bedingungen: AGB Eventraum (PDF).