allgemeine geschäftsbedingungen
plan b catering GmbH – Miete Eventraum plan b, Hertensteinstrasse 9, 2. Stock, 6004 Luzern
geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservationen und Veranstaltungen im plan b-Eventraum an der Hertensteinstrasse 9, Luzern. Die AGB beruhen auf Schweizerischem Recht und gelten, sofern die Vertragsparteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt haben. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart worden sind. Änderungen der vorliegenden AGB werden dem/der Veranstalter/in durch plan b catering schriftlich bekannt gegeben. Ohne Gegenbericht des Veranstalters bzw. der Veranstalterin innert 10 Werktagen gilt die Änderung als genehmigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Auftrag sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen.
Reservationen werden mit der schriftlichen Bestätigung (gilt auch per Mail) durch plan b catering gültig.
melden der teilnehmerzahlen
Der/Die Veranstalter/in verpflichtet sich, bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Teilnehmerzahl und die gewünschte Ausstattung mitzuteilen.
zugang zu den räumlichkeiten
Diese sind mit plan b catering abzusprechen. Eine autonome Nutzung ist ausgeschlossen. Jederzeit ist ein/e plan b-Mitarbeiter/in vor Ort (60.00 CHF / Stunde).
preise
Es gelten die Preise von plan b catering. Eine Rückvergütung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen oder einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung ist – vorbehältlich einer rechtzeitigen Annullierung – nicht möglich.
rechnungsstellung / bezahlung
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. plan b catering kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Ausserordentliche Aufwendungen durch plan b catering oder eines Reinigungsservices werden separat in Rechnung gestellt.
kostenfolge bei mehraufwand
Veränderungen der Grundeinrichtung (z. B. zusätzlich benötigte Flipcharts, Pinnwände, Overheads, Beamer etc.) sind in der Raummiete nicht enthalten und werden separat verrechnet. Das Gleiche gilt, wenn aufgrund starker Verschmutzung/Verunreinigung eine ausserordentliche Nachreinigung notwendig wird.
annullierungen
Annullierungen sind schriftlich mitzuteilen. Es werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung durch den Kunden gelten folgende Rücktrittsregelungen:
- Auftragsrücktritt nach Bestätigung der Offerte: CHF 200.00 Bearbeitungs- & Rücktrittsgebühr
- Bis 30 Tage vor Anlass: 25% des offerierten Rechnungsbetrages bzw. mindestens CHF 400.00
- Ab 29 bis 8 Tage vor Anlass: 50% des offerierten Rechnungsbetrages
- Ab 7 Tage vor Anlass: 100% des offerierten Rechnungsbetrages
hausordnung
Der/Die Veranstalter/in ist verantwortlich, dass die Räume des plan b-Eventraumes mit der gebotenen Sorgfalt benützt werden. Insbesondere ist er/sie verpflichtet, für die Einhaltung der nachfolgenden Benützungsvorschriften zu sorgen und die weiteren Beteiligten in geeigneter Form darauf hinzuweisen:
- Im plan b-Eventraum ist das Rauchen zu unterlassen.
- Im Interesse aller Mieter/innen des Hauses an der Hertensteinstrasse 9, Luzern und der umliegenden Wohn- und Geschäftshäuser bitten wir um Ruhe in den Gängen und vor dem Haus. Ab 23.00 Uhr muss die Musik leiser gestellt werden.
- Es ist nicht gestattet, Mobiliar oder andere Einrichtungsgegenstände aus den Räumen zu entfernen.
haftung
Der/Die Veranstalter/in verpflichtet sich, den plan b-Eventraum und das Mobiliar sorgfältig zu behandeln. Er/Sie hat den Sachschaden an Eigentum von plan b catering, den er/sie fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, vollumfänglich zu ersetzen und zu melden. Das gilt für Schäden, die im Laufe der Veranstaltung verursacht werden. Der/Die Veranstalter/in verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung. plan b catering lehnt jede Haftung ab. Das Benutzen der Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann plan b catering nicht haftbar gemacht werden.
gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Ebikon, 1. Juni 2025